Gericht verhandelt Bleiberecht des "Bremer Taliban" - schon absurd, das ein Ausländeramt tatsächlich der Meinung ist, das eine Abwesenheit aufgrund der (selbst nach US-Recht fragwürdigen und definitiv weit ausserhalb jeglicher deutschen Rechtsprechung stehenden) Inhaftierung in Guantanamo als Grund für die Beendigung einer Aufenthaltserlaubnis gelten kann.