Urteil: Sharehoster müssen externe Linksammlungen prüfen – Golem.de

Urteil: Sharehoster müssen externe Linksammlungen prüfen. Das ganze klang irgendwie absurd, meine erste Reaktion war „Landgericht Hamburg“ – und siehe da, es ist das LG Hamburg. Und es ist so absurd, wie vermutet. Und im Falle von Sprüchen des LG Hamburg glaube ich auch nicht unbedingt, dass die Reporter das bloß falsch wiedergegeben haben. Hamburg ist Deutschlands Texas.

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