Die Bezirksregierung Düsseldorf definiert verbotene Unterhaltung als Veranstaltung, „die angenehmen Zeitvertreib, Geselligkeit sowie Erholung und Entspannung vermitteln soll“. Ausnahmen können zugelassen werden für religiöse oder weihevolle Veranstaltungen.
via Diskussion um Karfreitagsruhe. Soviel zum Thema Säkularisierung.